Dachverband freie
darstellende Künste
Hamburg e.V.

DfdK

Mitglied werden

Förderungen

Im Auftrag der Behörde für Kultur und Medien vergibt der DfdK die Diffusionsförderung, eine Wiederaufnahme- und Gastspielförderung, die sich an alle freien darstellenden Künstler:innen in Hamburg richtet. Zudem ist der DfdK für die Verwaltung der Tanzraumförderung im Auftrag der Behörde für Kultur und Medien verantwortlich. Außerdem bietet der DfdK eine Übersicht über regelmäßige Fördermöglichkeiten und Förderfristen für die darstellende Szene in Hamburg an.

Diffusionsförderung

Nächste Bewerbungsfrist: 01.07.2026

Die Wiederaufnahme- und Gastspielförderung, die der Dachverband freie darstellende Künste Hamburg (DfdK) seit 2019 im Auftrag der Behörde für Kultur und Medien vergibt, richtet sich an alle freien darstellenden Künstler:innen in Hamburg, die bestehende Produktionen noch einmal in Hamburg oder anderswo zeigen möchten. Das erklärte Ziel ist es, die Sichtbarkeit des Bestehenden zu erhöhen und eine bessere Auswertung der einzelnen Projekte zu ermöglichen. Stichwort Nachhaltigkeit. 

Die Wiederaufnahme- und Gastspielförderung, die der Dachverband freie darstellende Künste Hamburg (DfdK) seit 2019 im Auftrag der Behörde für Kultur und Medien vergibt, richtet sich an alle freien darstellenden Künstler:innen in Hamburg, die bestehende Produktionen noch einmal in Hamburg oder anderswo zeigen möchten. Das erklärte Ziel ist es, die Sichtbarkeit des Bestehenden zu erhöhen und eine bessere Auswertung der einzelnen Projekte zu ermöglichen. Stichwort Nachhaltigkeit. 

Geförderte Produktionen

1.310.733,33 €

... Fördermittel wurden seit 2019 an unsere Antragsteller ausgeschüttet.

Die Diffusionsförderung wird gefördert durch die Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Kultur und Medien.

Proberaumförderung

Ab sofort können freischaffende Künstler:innen der freien darstellenden Künste in Hamburg eine Förderung für die Finanzierung von Proberäumen beantragen. Der Proberaumfonds wurde eingerichtet, um die Arbeitsbedingungen in der freien Szene langfristig zu verbessern und bezahlbare Räume für Proben, Recherche, Training und die künstlerische Weiterentwicklung zu sichern.

Ab sofort können freischaffende Künstler:innen der freien darstellenden Künste in Hamburg eine Förderung für die Finanzierung von Proberäumen beantragen. Der Proberaumfonds wurde eingerichtet, um die Arbeitsbedingungen in der freien Szene langfristig zu verbessern und bezahlbare Räume für Proben, Recherche, Training und die künstlerische Weiterentwicklung zu sichern.

Tanzraumförderung (TRF)

Was ist die Tanzraumförderung?

Die Tanzraumförderung (TRF) ist eine besondere Möglichkeit für freie Tanzschaffende in Hamburg, ihre körperliche Praxis – auch gemeinsam mit Kolleg:innen – sowie ihre künstlerische Forschung zu vertiefen. Ziel ist es, regelmäßiges Training zu ermöglichen und kontinuierliche Arbeitsprozesse zu unterstützen.

Im Rahmen der Förderung stellt der Dachverband freie darstellende Künste Hamburg e.V., gefördert durch die Behörde für Kultur und Medien Hamburg, kostenfreie Probenzeiten in verschiedenen Hamburger Tanzstudios zur Verfügung. Vergeben werden 2- bis 3-stündige Slots an freie Tanzschaffende.

Die Bewerbungsphase für den Förderzeitraum Juli 2026 bis Juni 2027 läuft vom 27.04. bis 24.05.2026. Das Bewerbungsformular ist ab April 2026 online verfügbar.

Die Vergabe erfolgt bedarfsorientiert und umfasst sowohl regelmäßige als auch flexible Nutzungszeiten. Die Slots finden in der Regel montags bis samstags zwischen 8:00 und 18:00 Uhr statt.

Was ist die Tanzraumförderung?

Die Tanzraumförderung (TRF) ist eine besondere Möglichkeit für freie Tanzschaffende in Hamburg, ihre körperliche Praxis – auch gemeinsam mit Kolleg:innen – sowie ihre künstlerische Forschung zu vertiefen. Ziel ist es, regelmäßiges Training zu ermöglichen und kontinuierliche Arbeitsprozesse zu unterstützen.

Im Rahmen der Förderung stellt der Dachverband freie darstellende Künste Hamburg e.V., gefördert durch die Behörde für Kultur und Medien Hamburg, kostenfreie Probenzeiten in verschiedenen Hamburger Tanzstudios zur Verfügung. Vergeben werden 2- bis 3-stündige Slots an freie Tanzschaffende.

Die Bewerbungsphase für den Förderzeitraum Juli 2026 bis Juni 2027 läuft vom 27.04. bis 24.05.2026. Das Bewerbungsformular ist ab April 2026 online verfügbar.

Die Vergabe erfolgt bedarfsorientiert und umfasst sowohl regelmäßige als auch flexible Nutzungszeiten. Die Slots finden in der Regel montags bis samstags zwischen 8:00 und 18:00 Uhr statt.

Die Tanzraumförderung wird gefördert durch die Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Kultur und Medien.

*Eine tanzschaffende Person ist ein:e Tänzer:in oder Choreograf:in, Tanzvermittler:in, der:die künstlerisch, pädagogisch, oder in kultureller Bildung arbeitet. Sie zeichnet sich durch Produktionen, Vermittlungsarbeit oder andere Formen des Teilens der eigenen Arbeit aus.

Allgemeine Förderungen & Förderfristen

Wir haben Euch eine Liste erstellt mit den gängigen Förderungen für die darstellende Szene in Hamburg und auf Bundesebene. Alle Angaben ohne Gewähr, prüft die Anforderungen auf der jeweiligen Website, um einzuschätzen, ob die jeweilige Förderung für euch in Betracht kommt. Die Behörde für Kultur und Medien listet aktuelle Fördermöglichkeiten übersichtlich hier. Und eine weitere sehr gute Übersicht für Förderungsmöglichkeiten aller Sparten und Branchen bietet die Hamburger Kreativgesellschaft unter diesem Link

Wir haben Euch eine Liste erstellt mit den gängigen Förderungen für die darstellende Szene in Hamburg und auf Bundesebene. Alle Angaben ohne Gewähr, prüft die Anforderungen auf der jeweiligen Website, um einzuschätzen, ob die jeweilige Förderung für euch in Betracht kommt. Die Behörde für Kultur und Medien listet aktuelle Fördermöglichkeiten übersichtlich hier. Und eine weitere sehr gute Übersicht für Förderungsmöglichkeiten aller Sparten und Branchen bietet die Hamburger Kreativgesellschaft unter diesem Link

Auftrittsförderung für Hamburger Kinder- und Jugendtheater

Die Auftrittsförderung richtet sich an freie Kinder- und Jugendtheaterschaffende in Hamburg, die nicht in den Vereinen KITSZ e. V. oder AHAP organisiert sind und dennoch an der Auftrittsförderung der Behörde für Kultur und Medien (BKM) partizipieren möchten.

Als maximale Gesamtsumme stehen für die nicht-organisierten Bühnen 7.500 Euro zur Verfügung. Pro Bühne bzw. Gruppe können dabei bis zu 2.500 € beantragt werden. Die Vergabe erfolgt nach den folgenden Vorgaben.


Einzelne Aufführungen werden nach folgenden Vorgaben gefördert und abgerechnet:
Solostück: 200 Euro Förderung pro Vorstellung
2 Personen-Stück: 250 Euro Förderung pro Vorstellung
3 und mehr Spieler: 300 Euro Förderung pro Vorstellung 

Fördervoraussetzung: Professionelles Theater (KSK- Mitgliedschaft!) und nachweislich mindestens zweijährige aktive Theaterpraxis als Kinder- und Jugendtheaterschaffende in Hamburg.

Frist für 2026: Ansprüche auf Mittel der Auftrittsförderung müssen bis spätestens 30. Juni 2026 bei Petra Albersmann angemeldet werden (E-Mail: post@petra-albersmann.de). Von ihr erhaltet ihr den Vordruck, den ihr für die erforderlichen Auftrittsnachweise in Hamburg benötigt.

Bei weiteren Fragen könnt Ihr direkt mit Petra Albersmann per Mail Kontakt aufnehmen.