Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles kündigte am 14.06.2016 bei der „Zukunftskonferenz Künstlersozialversicherung“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales an, dass die Künstlersozialabgabe ab dem 01.01.2017 von 5,2 % auf 4,8 % abgesenkt werden kann.

Als Grund nannte sie die gestiegenen Einnahmen der KSK durch die intensivierten Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung infolge des Künstlersozialabgabestabilisierungsgesetzes 2014. Rund 30.000 Unternehmen konnten 2015 zusätzlich zur Abgabe herangezogen werden. Die Künstlersozialabgabe muss von Unternehmen und Institutionen entrichtet werden, die Aufträge an freiberufliche Künstler und Publizisten vergeben. Bezugsgröße sind die im Vorjahr gezahlten Honorare. Mit dem Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes aus dem Jahr 2014 wurde die gesetzliche Voraussetzung geschaffen, dass die Deutsche Rentenversicherung bei den abgabepflichtigen Unternehmen und Institutionen regelmäßig die korrekte Abführung der verpflichtenden Künstlersozialabgabe prüft. Die in der Künstlersozialversicherung versicherten KünstlerInnen und PublizistInnen zahlen die Hälfte der Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, die abgabepflichtigen Unternehmen und Institutionen 30% und der Bund mit dem Bundeszuschuss 20%.


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