Auf der diesjährigen Mitgliederversammlung am 05.Oktober hat sich die Mehrheit der anwesenden Mitgliedern darum dem Vorschlag des Vorstands angeschlossen, auch für Hamburg eine Empfehlung zur Berücksichtigung einer Untergrenze für die Berechnung von Projekthonoraren zu veröffentlichen. Die Empfehlung findet ihr hier.

 

Wir fordern hiermit alle Künstler*innen, die in diesem Jahr Projektanträge bei der Kulturbehörde Hamburg stellen, ausdrücklich auf, diese Empfehlung bei der Berechnung der Künstlerhonorare in den Kosten- und Finanzierungsplänen zu berücksichtigen. Bitte macht auch im Text oder in einer Fußnote kenntlich, das ihr euch auf unsere Empfehlung bezieht.  

In Hamburg wird die Notwendigkeit von Mindesthonoraren in der Projektförderung durch Politik und Verwaltung noch nicht offiziell unterstützt, da unsere Empfehlung unmittelbar mit einer Forderung nach Aufstockung der Projektmittel verbunden ist. Für eine entsprechende sofortige Aufstockung der Projektmittel um den Mehrbedarf einer Honoraruntergrenze setzen wir uns in den aktuellen Haushaltsverhandlungen der Stadt vehement ein. 

Wir können unseren Forderungen nach dieser dringend notwendigen Erhöhung der Fördermittel weiter Nachdruck verleihen, indem wir den tatsächlichen Bedarf an Mitteln für Honorare in Zukunft in allen Anträgen zur Projektförderung entsprechend realistisch darstellen.


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