Der Bundesverband Freie Darstellende Künste hat im Oktober 2015 seine Empfehlung zu einer Honoraruntergrenze (HUG) für freiberufliche Tanz- und Theaterschaffende ausgesprochen. Diese wurde im März 2017 aktualisiert. Demnach soll das Mindesthonorar für die Berufsgruppe mit Versicherungspflicht in der Künstlersozialkasse mindestens 2.490 Euro im Monat  sowie für Berufsgruppen, bei denen eine soziale Absicherung über die KSK nicht möglich ist, mindestens 2.875 Euro im Monat betragen.

Damit ist ein wichtiges Zeichen in die Politik gesetzt: Den langjährigen Diskussionen um die prekären Lebens- und Arbeitsbedingungen vieler professioneller Tanz- und Theaterschaffender folgt nun ein konkreter Vorschlag zur Verbesserung.

Die HUG soll als Richtschnur für Entscheidungsträger aus Politik und Verwaltung dienen, liefert aber auch den Akteuren selbst Anhaltspunkte für die Kalkulation eines fairen Honorars. Dabei

ist natürlich auch entscheidend, Transparenz über die eigene laufende Einnahmen- und Ausgabenstruktur zu haben, um angebotene Honorare realistisch beurteilen und die mittelfristige Einkommenssituation abschätzen bzw. planen zu können.

Aktualisierte Berechnungsmodelle zur Empfehlung einer Honoraruntergrenze für die freien darstellenden Künste findet ihr hier.


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