Förderungen
Im Auftrag der Behörde für Kultur und Medien vergibt der DfdK die Diffusionsförderung, eine Wiederaufnahme- und Gastspielförderung, die sich an alle freien darstellenden Künstler:innen in Hamburg richtet. Zudem ist der DfdK für die Verwaltung der Tanzraumförderung im Auftrag der Behörde für Kultur und Medien verantwortlich. Außerdem bietet der DfdK eine Übersicht über regelmäßige Fördermöglichkeiten und Förderfristen für die darstellende Szene in Hamburg an.
Diffusionsförderung
Die Wiederaufnahme- und Gastspielförderung, die der Dachverband freie darstellende Künste Hamburg (DfdK) seit 2019 im Auftrag der Behörde für Kultur und Medien vergibt, richtet sich an alle freien darstellenden Künstler:innen in Hamburg, die bestehende Produktionen noch einmal in Hamburg oder anderswo zeigen möchten. Das erklärte Ziel ist es, die Sichtbarkeit des Bestehenden zu erhöhen und eine bessere Auswertung der einzelnen Projekte zu ermöglichen. Stichwort Nachhaltigkeit.
Die Wiederaufnahme- und Gastspielförderung, die der Dachverband freie darstellende Künste Hamburg (DfdK) seit 2019 im Auftrag der Behörde für Kultur und Medien vergibt, richtet sich an alle freien darstellenden Künstler:innen in Hamburg, die bestehende Produktionen noch einmal in Hamburg oder anderswo zeigen möchten. Das erklärte Ziel ist es, die Sichtbarkeit des Bestehenden zu erhöhen und eine bessere Auswertung der einzelnen Projekte zu ermöglichen. Stichwort Nachhaltigkeit.
Antragsfristen
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01.03. | 01.07. | 01.11. eines Jahres
Zu den Fristen am 01.03. und 01.07. werden Produktionen ausgewählt, die bis Ende des Jahres gezeigt werden.
Zu der Frist am 01.11. werden Produktionen ausgewählt, die im darauffolgenden Jahr gezeigt werden.
Mit einer Entscheidung ist spätestens 4 Wochen nach der Antragsfrist zu rechnen.
Umfang der Förderung
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Die maximale Antragssumme beträgt 20.000 Euro pro Vorhaben.
Eine Begrenzung der Förderhöhe nach unten wird nicht gesetzt.
Voraussetzungen
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• Antragsteller:in ist die freie Künstler:in oder die Gruppe, die:der Eigentümer:in der Produktion ist.
• Antragsberechtigt sind Hamburger Künstler:innen, die ihren Arbeits- und/oder Lebensschwerpunkt in Hamburg haben. (Bitte im Zweifelsfall im Antrag darlegen)
• Gefördert werden Wiederaufnahmen in Hamburg und Gastspiele außerhalb Hamburgs (Wiederholung einer bestehenden Produktion). Zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags muss bereits eine Uraufführung stattgefunden haben und die Produktion in Hamburg gezeigt worden sein.
Was wird nicht gefördert?
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Nicht berücksichtigt werden Produktionen, die im Rahmen eines Studiums entstanden sind.
Antragsstellung
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Der Antrag umfasst das ausgefüllte Antragsformular (s. Downloadlink), eine Form von Dokumentation der Produktion und einen angemessenen Kosten- und Finanzierungsplan.
Die Unterlagen schickt ihr bitte an: antrag@dfdk.de
Bei Fragen oder Unsicherheiten meldet Euch gerne bei Fanny Roy im Netzwerkbüro: fanny.roy@dfdk.de
Formulare für geförderte Produktionen
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Ablauf der Vergabe
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Über die Fördervergabe entscheidet zu jeder Frist ein drei- bis vierköpfiges Schöffen-Gremium. Die Schöff:innen sind selbst Akteur:innen der freien Szene. Diesem Schöffen-Gremium liegt die Idee zugrunde, dass Menschen entscheiden, die die Bedürfnisse der Szene kennen. Nach dem Prinzip: Von der Szene für die Szene.
Wer kann Schöff:in werden?
Schöff:in werden kann grundsätzlich jedes Mitglied des DfdK sowie jede Person, die von einem Mitglied vorgeschlagen wird; die Person muss mindestens seit 2 Jahren in der freien Szene in Hamburg aktiv sein.
Das Schöffen-Gremium
Das Gremium setzt sich aus einmal jährlich gelosten Schöff:innen zusammen. Jede:r Schöff:in gehört für mindestens zwei Antragsfristen maximal drei dem Gremium an. Dabei erfolgt die Rotation gestaffelt, so dass nie das gesamte Gremium wechselt.
Wichtig: Wer Schöffe ist, kann zu dieser Frist keinen eigenen Antrag stellen. So wird sichergestellt, dass die Szene im Sinne der Szene entscheidet.
Schöffen-Sitzung
Das Schöffen-Gremium findet sich nach jeder Frist für eine gemeinsame Sitzung zusammen, um über die Fördervergabe zu beraten. Das Gremium ist frei in seiner Entscheidung, soll sich aber sowohl an der Relevanz der Produktion (Wiederaufnahme oder Gastspiel) orientieren wie auch an dem Versuch allen Sparten der freien darstellenden Kunst in Hamburg Rechnung zu tragen.
Als Beisitzende ohne Stimmrecht nehmen an den Sitzungen zusätzlich eine Vertreterin aus dem Netzwerkbüro (das für die Abwicklung zuständig ist) und eine Vertretung aus der Behörde für Kultur und Medien teil.
Werde Schöff:in und entscheide!
Das Schöffen-Gremium findet sich nach jeder Frist für eine gemeinsame Sitzung zusammen, um über die Fördervergabe zu beraten. Das Gremium ist frei in seiner Entscheidung, soll sich aber sowohl an der Relevanz der Produktion (Wiederaufnahme oder Gastspiel) orientieren wie auch an dem Versuch allen Sparten der freien darstellenden Kunst in Hamburg Rechnung zu tragen.
Melde Dich jetzt als Schöff:in mit folgendem Formular an: Anmeldebogen
Eine Anmeldung als Schöff:in ist jederzeit möglich, die Schöff:innen werden einmal pro Jahr in der Mitgliederversammlung des DfdK im Herbst für das folgende Jahr ausgelost. Wenn du Fragen dazu hast, melde Dich gerne im Netzwerkbüro: info@dfdk.de
Geförderte Produktionen
... Fördermittel wurden seit 2019 an unsere Antragsteller ausgeschüttet.
Die Diffusionsförderung wird gefördert durch die Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Kultur und Medien.
Die Tanzraumförderung (TRF)
Was ist die Tanzraumförderung? Die Tanzraumförderung (TRF) ist eine einzigartige Gelegenheit für freie Tanzschaffende* in Hamburg, ihre Arbeit am eigenen Körper (auch im Verbund mit Kolleg:innen) und ihre künstlerische Forschung zu vertiefen. Im Rahmen der Förderung werden Tanzschaffenden Slots in Tanzstudios zur Verfügung gestellt, um ein regelmäßiges Training zu ermöglichen.
Hierfür mietet der Dachverband freie darstellende Künste Hamburg e.V. im Rahmen einer Förderung durch die Behörde für Kultur und Medien Hamburg unterschiedliche Studios in Hamburg und vergibt 2- bis 3-stündige Probenslots kostenfrei an freie Hamburger Tanzschaffende. Die Bewerbung ist jedes Jahr zwischen dem 1. Mai und 31. Juli möglich.
Die Vergabe der Slots für regelmäßige und flexible Nutzung erfolgt nach Bedarfsabfrage. In der Regel sind diese Stunden Mo.-So. zwischen 8.00 und 18.00 Uhr.
Was ist die Tanzraumförderung? Die Tanzraumförderung (TRF) ist eine einzigartige Gelegenheit für freie Tanzschaffende* in Hamburg, ihre Arbeit am eigenen Körper (auch im Verbund mit Kolleg:innen) und ihre künstlerische Forschung zu vertiefen. Im Rahmen der Förderung werden Tanzschaffenden Slots in Tanzstudios zur Verfügung gestellt, um ein regelmäßiges Training zu ermöglichen.
Hierfür mietet der Dachverband freie darstellende Künste Hamburg e.V. im Rahmen einer Förderung durch die Behörde für Kultur und Medien Hamburg unterschiedliche Studios in Hamburg und vergibt 2- bis 3-stündige Probenslots kostenfrei an freie Hamburger Tanzschaffende. Die Bewerbung ist jedes Jahr zwischen dem 1. Mai und 31. Juli möglich.
Die Vergabe der Slots für regelmäßige und flexible Nutzung erfolgt nach Bedarfsabfrage. In der Regel sind diese Stunden Mo.-So. zwischen 8.00 und 18.00 Uhr.
Wer kann sich bewerben?
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Bewerben können sich freie Tanzschaffende, die hauptberuflich als Tänzer:innen, Choreograph:innen und Tanzvermittler:innen in Hamburg tätig sind.
Tanzschaffende müssen zwei der folgenden drei Voraussetzungen erfüllen:
Realisierung oder Teilnahme an einer professionellen Tanzproduktion (als Tänzer:in, Choreograph:in oder Tanzvermittler:in/Tanzpädagog:in) oder einem vergleichbaren Format
Absolvierung eines Tanzstudiums, einer Tanzausbildung oder Nachweis einer äquivalenten Berufserfahrung
Empfehlung durch eine Person, die schon in der TRF ist (im Sinne der Peer-Evaluation)
Bewerbungsunterlagen
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• Antragsformular (Download: Deutsch / English)
• 3 Nachweise über vergangene Produktionen (z.B. Verträge, Programmheft, Bescheinigung etc.)
• KSK-Bescheid // od. Steuerbescheid (ggf. in Kombination mit anderen Nachweisen aus welchen eindeutig hervorgeht, dass die freischaffende Tätigkeit im Bereich Tanz erwirtschaftet wird)
• Lebenslauf, ggf. Zeugnisse
• ggf. Empfehlungsschreiben
Bitte sendet die Bewerbungsunterlagen gesammelt an jule.fuchs@dfdk.de.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
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• Die TRF darf nicht für kommerzielle oder gewinnorientierte Aktivitäten genutzt werden, etwa für Workshops, Castings oder Unterricht.
• Die TRF darf nicht von Studierenden genutzt werden, die Vollzeit in einem künstlerischen Studiengang immatrikuliert sind.
Studios der TRF
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• Triade Studio für Tanz und Performance (St.Pauli)
• Bewegungsraum im Gängeviertel (Neustadt)
• Wiese-eG Theatrales Bildungs- und Produktionszentrum (Barmbek)
Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studios richtet sich nach der jährlichen Förderlage.
Die Tanzraumförderung wird gefördert durch die Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Kultur und Medien.
* Tanzschaffend ist ein:e Tänzer:in oder Choreograf:in, Tanzvermittler:in, der:die künstlerisch, pädagogisch, oder in kultureller Bildung arbeitet. (es zeichnet sich aus durch Produktionen, Vermittlungsarbeit oder andere Formen des Teilens der eigenen Arbeit)
Allgemeine Förderungen & Förderfristen
Wir haben Euch eine Liste erstellt mit den gängigen Förderungen für die darstellende Szene in Hamburg und auf Bundesebene. Alle Angaben ohne Gewähr, prüft die Anforderungen auf der jeweiligen Website, um einzuschätzen, ob die jeweilige Förderung für Euch in Betracht kommt. Die Behörde für Kultur und Medien listet aktuelle Fördermöglichkeiten übersichtlich hier. Und eine weitere sehr gute Übersicht für Förderungsmöglichkeiten aller Sparten und Branchen im August bietet die Hamburger Kreativgesellschaft unter diesem Link.
Wir haben Euch eine Liste erstellt mit den gängigen Förderungen für die darstellende Szene in Hamburg und auf Bundesebene. Alle Angaben ohne Gewähr, prüft die Anforderungen auf der jeweiligen Website, um einzuschätzen, ob die jeweilige Förderung für Euch in Betracht kommt. Die Behörde für Kultur und Medien listet aktuelle Fördermöglichkeiten übersichtlich hier. Und eine weitere sehr gute Übersicht für Förderungsmöglichkeiten aller Sparten und Branchen im August bietet die Hamburger Kreativgesellschaft unter diesem Link.