Freischaffende Künstler:innen aus Hamburg können beim DfdK nun Mittel zur Finanzierung von Arbeitsräumen beantragen. Diese neue Förderung unterstützt die Finanzierung von Proberäumen für Produktionen, Recherchen oder die Weiterentwicklung der künstlerischen Praxis. Antragsberechtigt sind freiberuflich arbeitende Künstler:innen, Ensembles oder Kollektive aus dem Bereich der professionellen freien darstellenden Künste, die in Hamburg leben oder arbeiten.
Freischaffende Künstler:innen aus Hamburg können beim DfdK nun Mittel zur Finanzierung von Arbeitsräumen beantragen. Diese neue Förderung unterstützt die Finanzierung von Proberäumen für Produktionen, Recherchen oder die Weiterentwicklung der künstlerischen Praxis. Antragsberechtigt sind freiberuflich arbeitende Künstler:innen, Ensembles oder Kollektive aus dem Bereich der professionellen freien darstellenden Künste, die in Hamburg leben oder arbeiten.