Dachverband freie
darstellende Künste
Hamburg e.V.

DfdK

Mitglied werden
Förderung 18.03.2026

Neue Frist 2026: Kofinanzierungsfonds für die Freien Darstellenden Künste Hamburgs

Bewerbungsfrist: 18.03.2026

Der von der Behörde für Kultur und Medien Hamburg in enger Abstimmung mit dem DfdK entwickelte Kofinanzierungsfonds Freie Darstellende Künste richtet sich an Projekte, die für eine Antragstellung auf Bundesebene eine gesicherte Kofinanzierung auf Landesebene nachweisen müssen.

Seit dem 25. Februar 2026 könnt ihr bis zur Antragsfrist am 18. März Anträge im Kofinanzierungsfonds Freie Darstellende Künste stellen. Diese Fördermöglichkeit ist ein wichtiger Baustein, damit ihr Fördergelder auf Bundesebene überhaupt beantragen könnt.

Viele Bundesprogramme, wie z.B. der Fonds Darstellende Künste oder der Fonds Soziokultur verlangen, dass mindestens 50 % der Fördersumme durch Landesmittel gesichert sind. Ohne diesen Nachweis ist eine Antragstellung oft nicht möglich.

Was ermöglicht der Fonds? Der Kofinanzierungsfonds stellt die erforderlichen Landesmittel in Aussicht, die ihr für eure Antragstellung benötigt. Viele Anträge scheitern genau an dieser Hürde, weil die nötigen Landesmittel noch nicht gesichert sind. Der Fonds hilft, diese Lücke zu schließen und ermöglicht euch die Antragstellung auf Bundesebene.

Beispiel: Beantragt ihr eine Bundesförderung über 50.000 €, fordert das Bundesprogramm meist, dass 25.000 € durch Landesmittel gedeckt sind. Der Fonds stellt die Bestätigung der Landesmittel in Aussicht, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Gefördert werden

  • Projekte

  • Recherchevorhaben

  • Produktionen und Gastspielvorhaben

  • weitere Vorhaben der Freien Darstellenden Künste

Wer ist antragsberechtigt? Professionelle Einzelkünstler:innen und Gruppen (natürliche oder juristische Personen), die in Hamburg leben und/oder arbeiten.

Frist und Entscheidung Die Antragstellung ist zweimal jährlich möglich. Die nächste Frist ist der 18. März 2026, die Anträge können ab dem 25. Februar 2026 eingereicht werden. Die Entscheidung trifft die Behörde für Kultur und Medien auf Grundlage der Beratung durch einen unabhängigen Beirat.

Unser Hinweis: Wenn ihr eine Bundesförderung plant oder bereits vorbereitet, prüft jetzt eure Kofinanzierungsanforderungen. Der Fonds kann der entscheidende fehlende Baustein sein, damit eure Bewerbung überhaupt eingereicht werden kann.

Weitere Details findet ihr auf der offiziellen Seite der Behörde für Kultur und Medien zum Kofinanzierungsfonds Freie Darstellende Künste.

Bei Fragen kommt gern auf uns zu!

Der von der Behörde für Kultur und Medien Hamburg in enger Abstimmung mit dem DfdK entwickelte Kofinanzierungsfonds Freie Darstellende Künste richtet sich an Projekte, die für eine Antragstellung auf Bundesebene eine gesicherte Kofinanzierung auf Landesebene nachweisen müssen.

Seit dem 25. Februar 2026 könnt ihr bis zur Antragsfrist am 18. März Anträge im Kofinanzierungsfonds Freie Darstellende Künste stellen. Diese Fördermöglichkeit ist ein wichtiger Baustein, damit ihr Fördergelder auf Bundesebene überhaupt beantragen könnt.

Viele Bundesprogramme, wie z.B. der Fonds Darstellende Künste oder der Fonds Soziokultur verlangen, dass mindestens 50 % der Fördersumme durch Landesmittel gesichert sind. Ohne diesen Nachweis ist eine Antragstellung oft nicht möglich.

Was ermöglicht der Fonds? Der Kofinanzierungsfonds stellt die erforderlichen Landesmittel in Aussicht, die ihr für eure Antragstellung benötigt. Viele Anträge scheitern genau an dieser Hürde, weil die nötigen Landesmittel noch nicht gesichert sind. Der Fonds hilft, diese Lücke zu schließen und ermöglicht euch die Antragstellung auf Bundesebene.

Beispiel: Beantragt ihr eine Bundesförderung über 50.000 €, fordert das Bundesprogramm meist, dass 25.000 € durch Landesmittel gedeckt sind. Der Fonds stellt die Bestätigung der Landesmittel in Aussicht, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Gefördert werden

  • Projekte

  • Recherchevorhaben

  • Produktionen und Gastspielvorhaben

  • weitere Vorhaben der Freien Darstellenden Künste

Wer ist antragsberechtigt? Professionelle Einzelkünstler:innen und Gruppen (natürliche oder juristische Personen), die in Hamburg leben und/oder arbeiten.

Frist und Entscheidung Die Antragstellung ist zweimal jährlich möglich. Die nächste Frist ist der 18. März 2026, die Anträge können ab dem 25. Februar 2026 eingereicht werden. Die Entscheidung trifft die Behörde für Kultur und Medien auf Grundlage der Beratung durch einen unabhängigen Beirat.

Unser Hinweis: Wenn ihr eine Bundesförderung plant oder bereits vorbereitet, prüft jetzt eure Kofinanzierungsanforderungen. Der Fonds kann der entscheidende fehlende Baustein sein, damit eure Bewerbung überhaupt eingereicht werden kann.

Weitere Details findet ihr auf der offiziellen Seite der Behörde für Kultur und Medien zum Kofinanzierungsfonds Freie Darstellende Künste.

Bei Fragen kommt gern auf uns zu!