Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) erweitert die Förderarchitektur im Bereich Freie Darstellende Künste um ein mehrjähriges Förderinstrument, das etablierten Künstler*innen oder Gruppen, die Möglichkeit bietet, mit der notwendigen Planungssicherheit kontinuierliche und künstlerisch hochstehende Arbeitsprozesse zu realisieren und sich einem nationalen und internationalen Publikum vorzustellen. Entscheidend sind hierbei auch die Aspekte der Sichtbarkeit, Zugänglichkeit und Vermittlung. Die Kontinuitätsförderung dient ferner dazu, die bestehende Arbeitsstrukturen zu stärken und weiter auszubauen.
Antragsvoraussetzungen:
regelmäßiges erfolgreiches Produzieren
Nachweis von nationalem und/oder internationalem Touring
Lebens- und/oder Arbeitsschwerpunkt in Hamburg
mindestens eine abgeschlossene Konzeptionsförderung der BKM
Künstler*innen in laufender Konzeptionsförderung sind nicht antragsberechtigt
Die Fördersumme der spartenübergreifenden Kontinuitätsförderung beträgt 100.000 Euro pro Spielzeit über einen Zeitraum von drei Spielzeiten, also insgesamt 300.000 Euro. Die Förderung wird alle drei Jahre ausgeschrieben. Detaillierte Informationen zu den Antragsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der Förderrichtline (FRL FDK 2025).
Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) erweitert die Förderarchitektur im Bereich Freie Darstellende Künste um ein mehrjähriges Förderinstrument, das etablierten Künstler*innen oder Gruppen, die Möglichkeit bietet, mit der notwendigen Planungssicherheit kontinuierliche und künstlerisch hochstehende Arbeitsprozesse zu realisieren und sich einem nationalen und internationalen Publikum vorzustellen. Entscheidend sind hierbei auch die Aspekte der Sichtbarkeit, Zugänglichkeit und Vermittlung. Die Kontinuitätsförderung dient ferner dazu, die bestehende Arbeitsstrukturen zu stärken und weiter auszubauen.
Antragsvoraussetzungen:
regelmäßiges erfolgreiches Produzieren
Nachweis von nationalem und/oder internationalem Touring
Lebens- und/oder Arbeitsschwerpunkt in Hamburg
mindestens eine abgeschlossene Konzeptionsförderung der BKM
Künstler*innen in laufender Konzeptionsförderung sind nicht antragsberechtigt
Die Fördersumme der spartenübergreifenden Kontinuitätsförderung beträgt 100.000 Euro pro Spielzeit über einen Zeitraum von drei Spielzeiten, also insgesamt 300.000 Euro. Die Förderung wird alle drei Jahre ausgeschrieben. Detaillierte Informationen zu den Antragsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der Förderrichtline (FRL FDK 2025).