Dachverband freie
darstellende Künste
Hamburg e.V.

DfdK

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Bewerbungsfrist: 21.05.2025 Förderung

NEU: BKM startet Kontinuitätsförderung für etablierte Künstler:innen oder Gruppen

 Die erste Bewerbungsfrist endet am 21. Mai 2025!

Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) erweitert die Förderarchitektur im Bereich Freie Darstellende Künste um ein mehrjähriges Förderinstrument, das etablierten Künstler*innen oder Gruppen, die Möglichkeit bietet, mit der notwendigen Planungssicherheit kontinuierliche und künstlerisch hochstehende Arbeitsprozesse zu realisieren und sich einem nationalen und internationalen Publikum vorzustellen. Entscheidend sind hierbei auch die Aspekte der SichtbarkeitZugänglichkeit und Vermittlung. Die Kontinuitätsförderung dient ferner dazu, die bestehende Arbeitsstrukturen zu stärken und weiter auszubauen. 

Antragsvoraussetzungen:

  • regelmäßiges erfolgreiches Produzieren 

  • Nachweis von nationalem und/oder internationalem Touring 

  • Lebens- und/oder Arbeitsschwerpunkt in Hamburg 

  • mindestens eine abgeschlossene Konzeptionsförderung der BKM

  • Künstler*innen in laufender Konzeptionsförderung sind nicht antragsberechtigt

Die Fördersumme der spartenübergreifenden Kontinuitätsförderung beträgt 100.000 Euro pro Spielzeit über einen Zeitraum von drei Spielzeiten, also insgesamt 300.000 Euro. Die Förderung wird alle drei Jahre ausgeschrieben. Detaillierte Informationen zu den Antragsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der Förderrichtline (FRL FDK 2025).

Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) erweitert die Förderarchitektur im Bereich Freie Darstellende Künste um ein mehrjähriges Förderinstrument, das etablierten Künstler*innen oder Gruppen, die Möglichkeit bietet, mit der notwendigen Planungssicherheit kontinuierliche und künstlerisch hochstehende Arbeitsprozesse zu realisieren und sich einem nationalen und internationalen Publikum vorzustellen. Entscheidend sind hierbei auch die Aspekte der SichtbarkeitZugänglichkeit und Vermittlung. Die Kontinuitätsförderung dient ferner dazu, die bestehende Arbeitsstrukturen zu stärken und weiter auszubauen. 

Antragsvoraussetzungen:

  • regelmäßiges erfolgreiches Produzieren 

  • Nachweis von nationalem und/oder internationalem Touring 

  • Lebens- und/oder Arbeitsschwerpunkt in Hamburg 

  • mindestens eine abgeschlossene Konzeptionsförderung der BKM

  • Künstler*innen in laufender Konzeptionsförderung sind nicht antragsberechtigt

Die Fördersumme der spartenübergreifenden Kontinuitätsförderung beträgt 100.000 Euro pro Spielzeit über einen Zeitraum von drei Spielzeiten, also insgesamt 300.000 Euro. Die Förderung wird alle drei Jahre ausgeschrieben. Detaillierte Informationen zu den Antragsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der Förderrichtline (FRL FDK 2025).