Dachverband freie
darstellende Künste
Hamburg e.V.

DfdK

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Förderung Bewerbungsfrist: 21.07.2025

Erneute Frist: Kofinanzierungsfonds für die Freien Darstellenden Künste Hamburgs

Bewerbungsfrist: 21.07.2025

Ab Frühjahr 2025 gibt es für freie Künstler:innen und Gruppen aus Hamburg eine neue Möglichkeit zur Unterstützung: Der von der Behörde für Kultur und Medien Hamburg in enger Abstimmung mit dem DfdK entwickelte Kofinanzierungsfonds Freie Darstellende Künste richtet sich an Projekte, die für eine Antragstellung auf Bundesebene eine gesicherte Kofinanzierung auf Landesebene nachweisen müssen.

Antragsberechtigt sind sowohl neue Projekte und Recherchevorhaben als auch Vorhaben, die bereits bei der Behörde für Kultur und Medien eingereicht, aber nicht gefördert wurden.

Aktueller Antragszeitraum: 07. – 21. Juli 2025

Gefördert werden:
Künstlerische Projekte und Rechercheformate, bei denen Landesmittel als Kofinanzierung Voraussetzung sind. Die Höhe der Förderung orientiert sich an der beantragten Bundesfördersumme.

Voraussetzungen:
– Wohn- oder Arbeitsort Hamburg
– Antragstellende sind professionelle Einzelpersonen oder Gruppen der freien darstellenden Künste
– Eine Kofinanzierung ist laut Richtlinien des jeweiligen Bundesprogramms erforderlich

Die Antragstellung erfolgt bevorzugt hier online . Analoge Antragstellung ist ebenfalls möglich.

Benötigte Unterlagen:
– Ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan
– Kurzbeschreibung des Projekts (max. 2.000 Zeichen)
– Ggf. Angaben zu Spielstätte, Projektbeteiligten und Zeitraum
– Angabe des Bundesprogramms und der zugehörigen Frist

Wichtig: Die Zusage im Rahmen des Fonds ist eine Inaussichtstellung, keine endgültige Förderzusage. Sie wird wirksam, sobald ein positiver Bundesbescheid vorliegt.

Weitere Informationen:
Kofinanzierungsfonds Freie Darstellende Künste

Alle Infos auch in Leichter Sprache:
Kofinanzierungsfonds Freie Darstellende Künste in leichter Sprache

Ab Frühjahr 2025 gibt es für freie Künstler:innen und Gruppen aus Hamburg eine neue Möglichkeit zur Unterstützung: Der von der Behörde für Kultur und Medien Hamburg in enger Abstimmung mit dem DfdK entwickelte Kofinanzierungsfonds Freie Darstellende Künste richtet sich an Projekte, die für eine Antragstellung auf Bundesebene eine gesicherte Kofinanzierung auf Landesebene nachweisen müssen.

Antragsberechtigt sind sowohl neue Projekte und Recherchevorhaben als auch Vorhaben, die bereits bei der Behörde für Kultur und Medien eingereicht, aber nicht gefördert wurden.

Aktueller Antragszeitraum: 07. – 21. Juli 2025

Gefördert werden:
Künstlerische Projekte und Rechercheformate, bei denen Landesmittel als Kofinanzierung Voraussetzung sind. Die Höhe der Förderung orientiert sich an der beantragten Bundesfördersumme.

Voraussetzungen:
– Wohn- oder Arbeitsort Hamburg
– Antragstellende sind professionelle Einzelpersonen oder Gruppen der freien darstellenden Künste
– Eine Kofinanzierung ist laut Richtlinien des jeweiligen Bundesprogramms erforderlich

Die Antragstellung erfolgt bevorzugt hier online . Analoge Antragstellung ist ebenfalls möglich.

Benötigte Unterlagen:
– Ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan
– Kurzbeschreibung des Projekts (max. 2.000 Zeichen)
– Ggf. Angaben zu Spielstätte, Projektbeteiligten und Zeitraum
– Angabe des Bundesprogramms und der zugehörigen Frist

Wichtig: Die Zusage im Rahmen des Fonds ist eine Inaussichtstellung, keine endgültige Förderzusage. Sie wird wirksam, sobald ein positiver Bundesbescheid vorliegt.

Weitere Informationen:
Kofinanzierungsfonds Freie Darstellende Künste

Alle Infos auch in Leichter Sprache:
Kofinanzierungsfonds Freie Darstellende Künste in leichter Sprache