Ab Frühjahr 2025 gibt es für freie Künstler:innen und Gruppen aus Hamburg eine neue Möglichkeit zur Unterstützung: Der von der Behörde für Kultur und Medien Hamburg in enger Abstimmung mit dem DfdK entwickelte Kofinanzierungsfonds Freie Darstellende Künste richtet sich an Projekte, die für eine Antragstellung auf Bundesebene eine gesicherte Kofinanzierung auf Landesebene nachweisen müssen.
Antragsberechtigt sind sowohl neue Projekte und Recherchevorhaben als auch Vorhaben, die bereits bei der Behörde für Kultur und Medien eingereicht, aber nicht gefördert wurden.
Aktueller Antragszeitraum: 07. – 21. Juli 2025
Gefördert werden:
Künstlerische Projekte und Rechercheformate, bei denen Landesmittel als Kofinanzierung Voraussetzung sind. Die Höhe der Förderung orientiert sich an der beantragten Bundesfördersumme.
Voraussetzungen:
– Wohn- oder Arbeitsort Hamburg
– Antragstellende sind professionelle Einzelpersonen oder Gruppen der freien darstellenden Künste
– Eine Kofinanzierung ist laut Richtlinien des jeweiligen Bundesprogramms erforderlich
Die Antragstellung erfolgt bevorzugt hier online . Analoge Antragstellung ist ebenfalls möglich.
Benötigte Unterlagen:
– Ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan
– Kurzbeschreibung des Projekts (max. 2.000 Zeichen)
– Ggf. Angaben zu Spielstätte, Projektbeteiligten und Zeitraum
– Angabe des Bundesprogramms und der zugehörigen Frist
Wichtig: Die Zusage im Rahmen des Fonds ist eine Inaussichtstellung, keine endgültige Förderzusage. Sie wird wirksam, sobald ein positiver Bundesbescheid vorliegt.
Weitere Informationen:
Kofinanzierungsfonds Freie Darstellende Künste
Alle Infos auch in Leichter Sprache:
Kofinanzierungsfonds Freie Darstellende Künste in leichter Sprache
Ab Frühjahr 2025 gibt es für freie Künstler:innen und Gruppen aus Hamburg eine neue Möglichkeit zur Unterstützung: Der von der Behörde für Kultur und Medien Hamburg in enger Abstimmung mit dem DfdK entwickelte Kofinanzierungsfonds Freie Darstellende Künste richtet sich an Projekte, die für eine Antragstellung auf Bundesebene eine gesicherte Kofinanzierung auf Landesebene nachweisen müssen.
Antragsberechtigt sind sowohl neue Projekte und Recherchevorhaben als auch Vorhaben, die bereits bei der Behörde für Kultur und Medien eingereicht, aber nicht gefördert wurden.
Aktueller Antragszeitraum: 07. – 21. Juli 2025
Gefördert werden:
Künstlerische Projekte und Rechercheformate, bei denen Landesmittel als Kofinanzierung Voraussetzung sind. Die Höhe der Förderung orientiert sich an der beantragten Bundesfördersumme.
Voraussetzungen:
– Wohn- oder Arbeitsort Hamburg
– Antragstellende sind professionelle Einzelpersonen oder Gruppen der freien darstellenden Künste
– Eine Kofinanzierung ist laut Richtlinien des jeweiligen Bundesprogramms erforderlich
Die Antragstellung erfolgt bevorzugt hier online . Analoge Antragstellung ist ebenfalls möglich.
Benötigte Unterlagen:
– Ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan
– Kurzbeschreibung des Projekts (max. 2.000 Zeichen)
– Ggf. Angaben zu Spielstätte, Projektbeteiligten und Zeitraum
– Angabe des Bundesprogramms und der zugehörigen Frist
Wichtig: Die Zusage im Rahmen des Fonds ist eine Inaussichtstellung, keine endgültige Förderzusage. Sie wird wirksam, sobald ein positiver Bundesbescheid vorliegt.
Weitere Informationen:
Kofinanzierungsfonds Freie Darstellende Künste
Alle Infos auch in Leichter Sprache:
Kofinanzierungsfonds Freie Darstellende Künste in leichter Sprache