DfdK Aktuell
Mittwoch 28. Februar 2018
19-23h Monsuntheater, Hamburg
brot + |____| ist eine neue Austausch- und Vernetzungsplattform nicht nur für Mitglieder des DfdK Hamburg. Ein...
Kunst-, Kultur- und Musikschaffende aller Fachrichtungen können sich vom 1. Februar bis zum 15. März 2018 für ein Arbeitsstipendium im Förderprogramm „Unseren Künsten“ der Claussen-Simon-Stiftung bewerben. Der Zugang zur Online-Bewerbung ist ab dem 1. Februar 2018 auf der Website Unserenkuensten.de freigeschaltet. Geförderte bei „Unseren Künsten“ erhalten ein Jahr lang eine finanzielle Unterstützung von bis zu 1.500 Euro im Monat.
Die Studierenden der Theaterakademie und der HfMT Hamburg haben seit Jahren mit schwierigen Bedingungen und Raumproblemen und zu kämpfen.
In einem offenen Brief und mit einer Demo am 15.12. richten sie sich nun an diePolitiker*innen der Stadt Hamburg.
Sehr geehrte Damen und Herren der Bürgerschaft, sehr geehrter Herr Scholz, sehr geehrte Frau Fegebank!
Nach zwei Jahren Interimszeit in der Hebebrandstraße zog die Hochschule für Musik und Theater zu Beginn dieses Semesters nun endlich zurück in ihr angestammtes Gebäude an der Alster. Bei all den Feierlichkeiten lässt es sich jedoch leicht übersehen, dass ein gesamtes Dekanat zurückgelassen wurde. Für die Theaterakademie konnte im sanierten Budge-Palais kein Platz geschaffen werden, sie blieb im Ausweichgebäude in der City Nord zurück. Ein Gebäude mit kleinen Räumen, an dessen gelben Klinkerwänden Schultafeln hängen. Ein Gebäude, welches unter keinen Umständen für das Theaterstudium geeignet ist.
Hier gehts zum offenen Brief in voller Länge.
Der Bundesverband Freie Darstellende Künste (BFDK) hat auf seiner Delegiertenversammlung Anfang November für freiberuflich tätige Akteur*innen eine Empfehlung zu Mindesthonoraren für Vorstellungen und Proben verabschiedet. Der Beschluss lehnt sich an den Manteltarifvertrag an, der im Bereich der institutionellen Theater im Mai dieses Jahres zwischen den Tarifparteien verabschiedet worden ist.
Unter Berücksichtigung der zusätzlichen finanziellen Belastung bei der in den freien darstellenden Künsten ausgeübten Freiberuflichkeit empfiehlt der BFDK für Vorstellungen ein Mindesthonorar in Höhe von 280,– Euro (ohne KSK-Mitgliedschaft) bzw. von 250,– Euro (mit KSK-Mitgliedschaft) sowie für Proben (pro Tag/pro Darsteller*in bzw. pro Tag/pro Akteur*in) ein Mindesthonorar in Höhe von 130,– Euro (ohne KSK-Mitgliedschaft) bzw. von 105,– Euro (mit KSK-Mitgliedschaft).