DfdK Aktuell
Es werden weiterhin Projekte gesucht die bei der letzen Antragsrunde der Kulturbehörde eine Absage erhalten haben. Am Anfang der nächsten Spielzeit 17/18 soll ein gedruckter...
Das neue Förderprogramm TANZPAKT Stadt-Land-Bund startet im Juni mit einer Auftaktveranstaltung im Kunstquartier Bethanien, Berlin. Kommunen, Länder und Bund stärken den Tanz in Deutschland mit rund 10,5 Mio. Euro. Das neue Förderprogramm TANZPAKT Stadt-Land-Bund zur Exzellenzförderung im Tanz richtet sich an etablierte Künstler*innen, Ensembles und Produktionsstrukturen mit internationaler Ausstrahlung.
Der Bundesverband Freie Darstellende Künste hat im Oktober 2015 seine Empfehlung zu einer Honoraruntergrenze (HUG) für freiberufliche Tanz- und Theaterschaffende ausgesprochen. Diese wurde im März 2017 aktualisiert. Demnach soll das Mindesthonorar für die Berufsgruppe mit Versicherungspflicht in der Künstlersozialkasse mindestens 2.490 Euro im Monat sowie für Berufsgruppen, bei denen eine soziale Absicherung über die KSK nicht möglich ist, mindestens 2.875 Euro im Monat betragen.
Die Delegiertenversammlung des BFDK hat am 13. März 2017 die Anpassung der im Oktober 2015 beschlossenen Empfehlung einer Honoraruntergrenze entschieden.