Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, sieht die öffentliche Hand in der Verantwortung, mit gutem Bespiel bei der angemessenen Vergütung freiberuflicher Leistungen im Kulturbereich voranzugehen.


In diesem Jahr wurde mit der Verabschiedung des Mindestlohngesetzes für abhängig Beschäftigte eine unterste Grenze der Bezahlung gesetzlich festgelegt. Selbständige und freiberufliche Arbeit folgt aber anderen Grundsätzen als abhängige Beschäftigung. Wesentliches Merkmal der freiberuflichen Arbeit ist die Weisungsunabhängigkeit. Die freiberufliche Tätigkeit im Kultur- und Medienbereich zeichnet sich insbesondere durch hohe Professionalität und Qualität sowie fachliche Unabhängigkeit aus.

Nur in wenigen freien Berufen des Kultur- und Medienbereichs, wie beispielsweise bei den Architekten, bestehen gesetzliche Vorgaben zur Honorierung der Leistungen. Für die Mehrzahl der Freiberufler im Kultur- und Medienbereich gibt es keine vergleichbaren Vorgaben. Verschiedene Berufsverbände haben daher für ihr spezifisches Arbeitsfeld Honorarempfehlungen oder Handreichungen zur Berechnung der freiberuflichen Leistungen erstellt. Diese Empfehlungen und Handreichungen tragen den unterschiedlichen Leistungen bzw. Honorarbestandteilen der freiberuflichen Arbeit Rechnung und erläutern die Kalkulation freiberuflicher Arbeit . Der Deutsche Kulturrat fordert die Verbände und Organisationen, die noch keine entsprechenden Empfehlungen formuliert haben, auf, dies nachzuholen.

Darüber hinaus sieht der Deutsche Kulturrat die öffentliche Hand in der Verantwortung, bei der Prüfung von Anträgen auf Zuwendung sowie bei den Kosten- und Finanzierungsplänen auf eine angemessene Vergütung freiberuflicher Leistungen und auf die Berücksichtigung der Künstlersozialabgabe für Kulturveranstalter zu achten und nur Zuwendungen für Anträge zu gewähren, die dies auch vorsehen.

Der Deutsche Kulturrat fordert daher Bund, Länder und Kommunen auf, ihre Kultureinrichtungen finanziell so auszustatten, dass diese freiberufliche Leistungen angemessen vergüten können.

 


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