Der Bundesverband Freie Darstellende Künste (BFDK) hat auf seiner Delegiertenversammlung Anfang November für freiberuflich tätige Akteur*innen eine Empfehlung zu Mindesthonoraren für Vorstellungen und Proben verabschiedet. Der Beschluss lehnt sich an den Manteltarifvertrag an, der im Bereich der institutionellen Theater im Mai dieses Jahres zwischen den Tarifparteien verabschiedet worden ist.

Unter Berücksichtigung der zusätzlichen finanziellen Belastung bei der in den freien darstellenden Künsten ausgeübten Freiberuflichkeit empfiehlt der BFDK für Vorstellungen ein Mindesthonorar in Höhe von 280,– Euro (ohne KSK-Mitgliedschaft) bzw. von 250,– Euro (mit KSK-Mitgliedschaft) sowie für Proben (pro Tag/pro Darsteller*in bzw. pro Tag/pro Akteur*in) ein Mindesthonorar in Höhe von 130,– Euro (ohne KSK-Mitgliedschaft) bzw. von 105,­– Euro (mit KSK-Mitgliedschaft).

Die Empfehlung richtet sich gleichsam an alle Akteur*innen im Bereich der Freien Darstellenden Künste, d. h. sie dient als Mindesthonorar-Empfehlung sowohl für Freie Theater, Veranstalter*innen und Fördermittelgeber*innen, als auch für die Akteur*innen der Szene. Bereits seit 2015 gibt der BFDK eine  auf den Monat bezogene Honoraruntergrenze-Empfehlung heraus, die regelmäßig angepasst wird. Die jetzt verabschiedete Empfehlung erlaubt eine weitere Differenzierung bezogen auf Tage bzw. einzelne Vorstellungen. Weitere Infos findet ihr hier.


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