GEHT IN EINE NEUE RUNDE:

Alle Soloselbstständigen (WIRKLICH alle, z.B. Choregraf*innen, Techniker*innen, Produktionsleiter*innen etc.), die im Bereich Tanz arbeiten, können sich zwischen 20.09. und 11.10.2021 für diese stipendienartige Förderung bewerben. Wir halten Euch auf dem Laufenden, sobald wir mehr zu den Förderbedingungen wissen.

WAS? Bei diesem Programm handelt es sich um eine stipendienartige Förderung, für die Du keine Produktion erschaffen musst – im Gegenteil: Dis-Tanz-Solo ist darauf ausgelegt, dass Tanzschaffende im Rahmen des Programms recherchieren, forschen, aufbereiten, reflektieren, archivieren, dokumentieren und noch vieles mehr machen können.

WER? Beantragen können alle Soloselbstständigen im Tanz, die an künstlerischen und/oder tanzpädagogischen/tanzvermittelden Prozessen professionell beteiligt sind: Choreograf*innen, Tänzer*innen, Dramaturg*innen, Produzent*innen, Kurator*innen, Techniker*innen, Tanzvermittler*innen, Tanzpädagog*innen und und und. Voraussetzung dafür ist ein Wohnsitz in Deutschland und dass Du in den vergangenen zwei Jahren vorwiegend selbstständig tätig warst.

WIE VIEL? min. 4.500€ und max. 12.000€ für mindestens 3 und max. 8 Monate.

WANN? Der Zeitraum ist uns noch nicht bekannt.

WEITERE INFOS hier bei den FAQs 

und hier: www.dis-tanzen.de

Wer Fragen zur Förderung hat oder sich für eine Beratung anmelden will, kann sich bei distanz[at]dfdk.de melden.

Gefördert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien im Programm NEUSTART KULTUR, Hilfsprogramm DIS-TANZEN des Dachverband Tanz Deutschland.

 

 

BKM Neustart Kultur Wortmarke pos RGB RZ
BKM Web de
DIS TANZEN Logo
Logo DTD