Die Wiederaufnahme- und Gastspiel-Förderung, die der DfdK seit 2019 im Auftrag der Behörde für Kultur und Medien vergibt, richtet sich an alle freien darstellenden Künstler*innen in Hamburg, die bestehende Produktionen noch einmal in Hamburg oder anderswo zeigen möchten. Das erklärte Ziel ist es, die Sichtbarkeit des Bestehenden zu erhöhen und eine bessere Auswertung der einzelnen Projekte zu ermöglichen.
Die nächste Frist für den Antrag ist der 1. Dezember. Hier findet Ihr alle relevanten Informationen, die Vergabekriterien sowie das Antragsformular zum Download. Die ausgefüllten Unterlagen schickt Ihr bitte an antrag@dfdk.de.