Im Auftrag der Behörde für Kultur und Medien vergibt der DfdK die WIEDERAUFNAHME- UND GASTSPIELFÖRDERUNG die sich an alle freien darstellenden Künstler*innen in Hamburg richtet, die bestehende Produktionen noch einmal in Hamburg oder anderswo zeigen möchten. Das erklärte Ziel ist es, die Sichtbarkeit des Bestehenden zu erhöhen und eine bessere Auswertung der einzelnen Projekte zu ermöglichen. Stichwort: Nachhaltigkeit. Die geförderten Projekte werden über ein unabhängiges Schöffensystem ausgewählt. Die nächste Frist für die Bewerbung ist der 1. März 2024.

Zudem ist der DfdK für die Verwaltung der TANZRAUMFÖRDERUNG im Auftrag der Behörde für Kultur und Medien verantwortlich. Die Tanzraumförderung (TRF) ist eine einzigartige Gelegenheit für freie Tanzschaffende in Hamburg, ihre Arbeit am eigenen Körper (auch im Verbund mit Kolleg:innen) und ihre künstlerische Forschung zu vertiefen. Mit einer Förderung der Behörde für Kultur und Medien Hamburg verwaltet der Dachverband freie darstellende Künste (DfdK) die Vergabe von Tanzstudios an freie Tanzschaffende.


Die Förderungen werden ermöglicht durch die Behörde für Kultur und Medien der Freien und Hansestadt Hamburg