Die Wiederaufnahme- und Gastspielförderung, die der Dachverband freie darstellende Künste Hamburg (DfdK) seit 2019 im Auftrag der Behörde für Kultur und Medien vergibt, richtet sich an alle freien darstellenden Künstler:innen in Hamburg, die bestehende Produktionen noch einmal in Hamburg oder anderswo zeigen möchten. Das erklärte Ziel ist es, die Sichtbarkeit des Bestehenden zu erhöhen und eine bessere Auswertung der einzelnen Projekte zu ermöglichen. Stichwort Nachhaltigkeit. 

Antragsfristen
01.03.2024 | 01.07.2024 | 01.11.2024
Mit einer Entscheidung ist spätestens 4 Wochen nach der Antragsfrist zu rechnen.

Umfang der Förderung
Die maximale Antragssumme beträgt 10.000 Euro pro Vorhaben. 
Eine Begrenzung der Förderhöhe nach unten wird nicht gesetzt. 

Voraussetzungen
» Antragsteller:in ist die freie Künstler:in oder die Gruppe, die:der Eigentümer:in der Produktion ist.
» Antragsberechtigt sind Hamburger Künstler:innen, die ihren Arbeits- und/oder Lebensschwerpunkt in Hamburg haben. (Bitte im Zweifelsfall im Antrag darlegen)
» Gefördert werden Wiederaufnahmen in Hamburg und Gastspiele außerhalb Hamburgs (Wiederholung einer bestehenden Produktion). Zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags muss bereits eine Uraufführung stattgefunden haben und die Produktion in Hamburg gezeigt worden sein.

Was wird nicht gefördert?
Nicht berücksichtigt werden Produktionen, die im Rahmen eines Studiums entstanden sind.

Antragsstellung
Der Antrag umfasst das ausgefüllte Antragsformular (s. Downloadlink), eine Form von Dokumentation der Produktion und einen angemessenen Kosten- und Finanzierungsplan.

Antragsformular

Muster-KFP

Förderrichtlinien

Die Unterlagen schickt ihr bitte an: antrag@dfdk.de

Bei Fragen oder Unsicherheiten meldet Euch gerne bei Fanny Roy im Netzwerkbüro: fanny.roy@dfdk.de 

Formulare für geförderte Produktionen

Mittelabruf Download

Verwendungsnachweis Download

Ablauf der Vergabe

Förderergebnissen

 

 


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