Bewerbungsfrist: 13. Mai 2024 (Beginn: Juli 2024)

Was ist die Tanzraumförderung?

Die Tanzraumförderung (TRF) ist eine einzigartige Gelegenheit für freie Tanzschaffende* in Hamburg, ihre Arbeit am eigenen Körper (auch im Verbund mit Kolleg:innen) und ihre künstlerische Forschung zu vertiefen. Im Rahmen der Förderung werden Tanzschaffenden Slots in Tanzstudios zur Verfügung gestellt, um ein regelmäßiges Training zu ermöglichen. Hierfür mietet der Dachverband freie darstellende Künste Hamburg e.V. im Rahmen einer Förderung durch die Behörde für Kultur und Medien Hamburg unterschiedliche Studios in Hamburg und vergibt 2- bis 3-stündige Probenslots kostenfrei an freie Hamburger Tanzschaffende.

Die Vergabe der Slots für regelmäßige und flexible Nutzung erfolgt nach Bedarfsabfrage. In der Regel sind diese Stunden Mo.-So. zwischen 8.00 und 18.00 Uhr.

 

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich freie Tanzschaffende, die hauptberuflich als Tänzer:innen, Choreograph:innen und Tanzvermittler:innen in Hamburg tätig sind.

Tanzschaffende müssen zwei der folgenden drei Voraussetzungen erfüllen:

  • Realisierung oder Teilnahme an einer professionellen Tanzproduktion (als Tänzer:in, Choreograph:in oder Tanzvermittler:in/Tanzpädagog:in) oder einem vergleichbaren Format
  • Absolvierung eines Tanzstudiums, einer Tanzausbildung oder Nachweis einer äquivalenten Berufserfahrung
  • Empfehlung durch eine Person, die schon in der TRF ist (im Sinne der Peer-Evaluation)


Bewerbungsunterlagen:

  • Antragsformular (Download: Deutsch / English)
  • 3 Nachweise über vergangene Produktionen (z.B. Verträge, Programmheft, Bescheinigung etc.)
  • KSK-Bescheid // od. Steuerbescheid (ggf. in Kombination mit anderen Nachweisen aus welchen eindeutig hervorgeht, dass die freischaffende Tätigkeit im Bereich Tanz erwirtschaftet wird)
  • Lebenslauf, ggf. Zeugnisse
  • ggf. Empfehlungsschreiben


Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Die TRF darf nicht für kommerzielle oder gewinnorientierte Aktivitäten genutzt werden, etwa für Workshops, Castings oder Unterricht.
  • Die TRF darf nicht von Studierenden genutzt werden, die Vollzeit in einem künstlerischen Studiengang immatrikuliert sind.


Studios der TRF:

Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studios richtet sich nach der jährlichen Förderlage.

Die Tanzraumförderung wird gefördert durch die Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Kultur und Medien.


* Tanzschaffend ist ein:e Tänzer:in oder Choreograf:in, Tanzvermittler:in, der:die künstlerisch, pädagogisch, oder in kultureller Bildung arbeitet. (es zeichnet sich aus durch Produktionen, Vermittlungsarbeit oder andere Formen des Teilens der eigenen Arbeit)

 


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