Sondernewsletter Corona #6
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Newsletter – Dachverband freie darstellende Künste Hamburg |
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Liebe Mitglieder des DfdK, liebe Freund*innen und Kolleg*innen,
ihr habt uns Eure Fragen zum Antrag für die Hamburger Corona Soforthilfe geschickt und wir haben darauf Antworten gefunden. Unsere Antwort-Sammlung findet Ihr hier zum Download.
Darüber hinaus möchten wir auch auf den inzwischen recht umfangreichen FAQ der IFB hinweisen. Hier findet Ihr viele hilfreiche Hinweise und Erklärungen zum Antrag. Und natürlich könnt Ihr Eure Fragen direkt bei der Hotline loswerden: 040 42828-1500
Generell möchten wir Euch auf folgendes hinweisen:
Der Antrag bei der IFB bezieht sich gleichzeitig auf Landes- und Bundesmittel. Während die Bundesmittel auf die Überbrückung von Liquiditätsengpässen zielen, die durch betriebliche Fixkosten (gewerbliche Miete, Personalkosten, Leasingkosten etc.) entstehen, können Solo-Selbständige (bei denen solche betrieblichen Kosten i.d.R. nicht anfallen) eine pauschale Grundförderung von 2500 EUR aus Landesmitteln beantragen, die als echter Zuschuss für Honorarausfälle gedacht ist und keines Nachweis’ von Liquiditätsengpässen aufgrund von Fixkosten bedarf.
Solltet Ihr sowohl als Solo-Selbstständige*r als auch als Gesellschafter*in in einer GbR tätig sein, ist die Frage, wo Euer Haupterwerb liegt. Das erkennt Ihr an über 20 Wochenstunden Arbeit und dem größeren Einkommen. Als GbR habt Ihr keinen Anspruch auf umstandslose 2.500€. Hier könnt Ihr aber – sofern ein Liquiditätsengpass vorliegt – 1.180€ pro Monat und tätige Gesellschafter*in „Eigenentnahme“ bei der Liquiditätskosten/ dem Förderbedarf ansetzen. Sollte sich die Frage nach dem Haupterwerb für unterschiedliche Gesellschafter*innen unterschiedlich beantworten, kann für die GbR ein Antrag gestellt werden durch die Person mit Haupterwerb.
Good News: HILFSFONDS der Hamburgischen Kulturstiftung
Unter dem Motto Kunst kennt keinen Shutdown hat die Hamburgische Kulturstiftung einen Hilfsfonds aufgelegt mit dem Ziel Künstler*innen der freien Szene dabei zu unterstützen, weiterzuarbeiten, ihre Arbeit sichtbar zu machen und neue Formate auszuprobieren: ob Website, Podcast, Streaming, Hörspiel, Online-Kurs, Aufnahme, gedruckte Form, Recherche-Report, Werkarchiv etc. – die Präsentationsform liegt bei den Antragsteller*innen und kann auch provisorischen, experimentellen Charakter haben.
Die Antragstellung ist ab 9. April (im Laufe des Tages) bis 15. April 2020 möglich. Weitere Infos gibt es hier.
Solltet Ihr weitere Fragen haben oder Hilfestellung benötigen, meldet Euch gerne bei uns: info@dfdk.de
Bleibt gesund und solidarisch!
Das Netzwerkbüro
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Dachverband freie darstellende Künste Hamburg e.V.
Wartenau 16 . 22089 Hamburg
Telefon: 0157.39 48 52 57
info@dfdk.de . www.dfdk.de
Inhaltlich verantwortlich gemäß §55 Abs. 2 RStV:
Kaja Jakstat, Ulrike Steffel, Geschäftsführung Netzwerkbüro (Anschrift wie oben)
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