in KSK versichert

nicht in KSK versichert

     

Monat

3.100 €

3.600 €

Probentag

140 €

165 €

Vorstellung

310 €

360 €

 

Der Bundesverband Freie Darstellende Künste (BFDK) hat auf seiner Delegiertenversammlung am 12. Oktober 2022 beschlossen, die seit 2017 nicht mehr angepasste Empfehlung einer Honoraruntergrenze im Bereich der freien darstellenden Künste entsprechend der Erhöhung des Tarifvertrages Normalvertrag Bühne (NV Bühne) anzupassen. Der BFDK schlägt eine Erhöhung der Honoraruntergrenze auf 3.100 Euro pro Monat für KSK-Versicherte sowie 3.600 Euro für Nicht-KSK-Versicherte vor. Diese Zahlen verstehen sich exklusive einer ggf. anfallenden Umsatzsteuer. Die finalen Pressemitteilung dazu befinden sich derzeit noch in der Abstimmung.

Die Empfehlung richtet sich gleichsam an alle Akteur:innen im Bereich der freien darstellenden Künste. Dabei ist in der Praxis immer wieder darauf hinzuweisen, dass es sich um ein Einsteiger-Honorar handelt, das mit steigender Berufserfahrung nach oben zu korrigieren ist. 

Die Honoraruntergrenze zielt in zwei Richtungen: Einerseits sind Förderer aufgerufen, sich zu einer fairen Bezahlung öffentlich geförderter Kunst zu bekennen, anderseits ist die Empfehlung als Selbstverpflichtung der Akteur: innen zu verstehen, nicht unterhalb der HUG zu arbeiten sowie bei Veranstalter:innen, nicht darunter zu bezahlen. 


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